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Die Finanzämter dürfen Konten und Depots abfragen. Auch bei
Auslandstöchtern können die Konten eingesehen werden.
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Auch Behörden wie Arbeits- oder Bafög-Ämter erhalten Zugriff
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Das Gesetz sieht vor, dass weder Kunde noch Bank informiert werden
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Jeder Sachbearbeiter kann ohne Wissen und Genehmigung seiner Vorgesetzten Kontoabfragen wahrnehmen
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Ab Juli 2005 erhalten deutsche Finanzbehörden über Zinseinnahmen Auskunft,
die Inhaber von Auslandskonten in EU-Ländern erzielen.
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| 6. |
Wegen der neuen Abfragetechnik erfährt das Finanzamt, was ein vermeintlicher Steuersünder verdient,
wie viel Miete er zahlt und auch wofür er sonst sein Geld ausgibt.
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| 7. |
Im Jahr 2004 fragten die Ermittlungsbehörden bereits insgesamt 39.000 Kontodaten ab.
Künftig soll die Kapazität bis zu 50.000 Abfragen pro Tag!!, also 18 Mio. pro Jahr, erreichen.
Bei 60 Mio Kontoinhabern in Deutschland dauert es also nicht lange, jeden einmal zu überprfen.
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| 8. |
Der Fiskus erhält auf Verlangen die Konto- bzw. die Depot-Nr., Geburtsdatum des Inhabers,
den Tag der Eröffnung und ggf. der Schließung. Zusätzlich werden alle Bevollmächtigten,
sowie wirtschaftlich Berechtigte aus dem Konto gemeldet mit Geburtsdatum, Name und Anschrift.
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| 9. |
Der Fiskus ordnet das Konto demjenigen zu, der eine Verfügungsberechtigung besitzt.
Da Eltern als Erziehungsberechtigte Zugriff auf die Konten ihrer minderjährigen Kinder haben,
wird auch hier die Kontoverbindung gemeldet.
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| 10. |
Es ist nicht sinnvoll, schnell alle bestehenden Konten zu schließen.
Bei der BaFin sind alle Konten, die seit Anfang 2002 existieren, erfasst.
Experten warnen davor, Konten hektisch zu schließen, da Sie sich bei Abfragen verdächtig machen
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| 11. |
Manchmal kann es sich daher nach Ansicht der Zeitschrift "FOCUS" 12/KW lohnen,
ein neues Auslandskonto einzurichten.
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